Die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer hat ab dem 01.01.2025 grundlegende Änderungen erfahren.
Beispiele dafür sind:
- Die Umsatzgrenze wurde von € 35.000,00 netto auf € 55.000,00 brutto angehoben.
- Bei Überschreitung der Umsatzgrenze sind nicht rückwirkend für das ganze Jahr alle Umsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sondern erst die Umsätze ab Überschreiten der Umsatzgrenze.
- Die Bestimmungen über Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen bis € 400,00) sind auf alle Rechnungen (auch wenn der Rechnungsbetrag € 400,00 übersteigt) von Kleinunternehmern, welche die Befreiung in Anspruch nehmen, anwendbar.
Somit hat sich mit dem Jahr 2025 der Anwendungsbereich für die Kleinunternehmerregelung erweitert und auch vereinfacht.
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